Information

 

Was steht mir ab Pflegegrad 1 bis 5 zu?
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe der Leistungen und die Anspruchsvoraussetzungen je nach Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen variieren können.

Durch das neue Gesetz werden die bislang getrennten Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 bis 5 in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst.

Allen Patienten mit Pflegegrad steht monatlich eine Pflegebox im Wert von 42 Euro zu.

Des Weiteren stehen ab Pflegegrad 1 für die Wohnraumanpassung, Treppenlift, Badumbau einmalig bis zu 4180 Euro zu.

 

Pflegegrad 1 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro

Pflegegrad 2 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 347 Euro, Pflegesachleistungen: 796 Euro 

Pflegegrad 3 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 599 Euro, Pflegesachleistungen: 1.497 Euro
  
Pflegegrad 4 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 800 Euro, Pflegesachleistungen: 1.859 Euro  

 Pflegegrad 5 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 990 Euro, Pflegesachleistungen: 2.299 Euro  

© Bärenstarke-Alltagsbegleitung. Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.